Gesetzlich Versicherte
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten werden im vollen Umfang übernommen. Eine Überweisung des Kinder- bzw. Hausarztes ist nicht notwendig.
Privat Versicherte
Die privaten Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. In Ihrem Versicherungsvertrag sind die Konditionen festgelegt. Bitte erkundigen Sie sich zusätzlich bei Ihrer Krankenkasse in Bezug auf die Anzahl der Therapiestunden, für die Ihre Versicherung die Kosten übernehmen kann. Ich empfehle Ihnen die Kostenübernahme im Vorfeld der Therapie sich schriftlich bestätigen zu lassen. Gebühren orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Beihilfe
Im Regelfall werden die Kosten für eine Psychotherapie von den Beihilfestellen anteilig übernommen. Normalerweise trägt die Beihilfe die Kosten zu 80%, die restlichen 20% werden von der privaten Krankenversicherung übernommen. Ich empfehle Ihen die Kostenübernahme im Vorfeld der Therapie sich schriftlich bestätigen zu lassen. Gebühren orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Eine psychotherapeutische Behandlung ist auch per Selbstzahlung möglich. Die Gebühren für Selbstzahler orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Sozialamt
Wenn Sie aktuell nicht versichert sind und sich in einer finanziellen Notlage befinden, können Sie die Kosten einer Psychotherapie beim Sozialamt beantragen.